Heute öffentliche Anhörung im Landtag
SJV kritisiert saarländischen Gesetzentwurf
Am heutigen Mittwoch findet um 13:30 Uhr im Landtagsgebäude des Saarlandes die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Inneres, Bauen und Sport zum Entwurf des Gesetzes zur Novellierung des Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes und zur Änderung des Saarländischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (Drucksache 17/2006) statt.
Der Saarländische Journalistenverband (SJV) hatte bereits im letzten Jahr in enger Zusammenarbeit mit dem Justiziariat des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) zum Gesetzesentwurf Stellung bezogen. Unsere damaligen Einwände und Bedenken wurden allerdings nicht in den neuen Gesetzentwurf eingearbeitet.
Wir kritisieren weiterhin, dass der aktuelle Entwurf einen Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit darstellt. Wir sehen dringenden Nachbesserungsbedarf. Im Wesentlichen ist zu bemängeln, dass Maßnahmen der saarländischen Verfassungsschutzbehörde gegenüber Journalist:innen erleichtert werden, dass diese im Vergleich zu Rechtsanwält:innen/Landtagsabgeordneten schlechter gestellt werden und dass es für Maßnahmen gegenüber Journalist:innen keine generelle Vorabkontrolle durch eine unabhängige Stelle gibt, sowie in Eilfällen keine unverzügliche nachträgliche Kontrolle. Damit setzt sich der Entwurf klar in Widerspruch zu Art. 4 des European Media Freedom Act (EMFA).
Darüber hinaus werden die Methoden, die für die saarländische Verfassungsschutzbehörde möglich sind, technologieoffen ausgestaltet, was auch bedeutet, dass sie Überwachungssoftware einsetzen kann. Das wiederum muss in den Grenzen des Art. 4 EMFA passieren, was bisher nicht gewährleistet ist.
Wir bitten daher den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport nachdrücklich, diese Mängel nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern den Gesetzentwurf entsprechend anzupassen, um einen Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit abzuwenden.