Heute verabschiedete Novelle
Saarländisches Verfassungsschutzgesetz ist ein Eingriff in die Pressefreiheit
Die Neufassung des Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes ist ein Eingriff in die Pressefreiheit. Aus Sicht des Saarländischen Journalistenverbandes (SJV) schwächt die heute vom Landtag verabschiedete Novelle den Schutz von Journalist*innen – und damit auch die verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit.
In Zukunft kann der Verfassungsschutz im Saarland leichter Maßnahmen gegen Journalist*innen durchführen als bisher. Bislang wurden sie vom verdeckten Einsatz besonderer technischer Mittel, etwa Überwachungssoftware, komplett ausgenommen, es sei denn, sie selbst standen im Verdacht. Das ist nun nicht mehr der Fall. Statt eines absoluten Verbots von Überwachungsmaßnahmen gilt nun nur noch ein relatives Verbot – und das ohne eine nähere Begründung.
Journalist*innen sind nun nicht mehr gleich-, sondern schlechter gestellt als z.B. Rechtsanwält*innen oder Landtagsabgeordnete. Dabei ist die Pressefreiheit ebenso Grundbedingung für die Demokratie wie die Parlamentstätigkeit. Der SJV kritisiert diese besorgniserregenden Änderungen scharf.
Auch sind für Maßnahmen gegen Journalist*innen nun keine generellen Vorabkontrollen durch unabhängige Stellen vorgesehen. Damit steht das neue Verfassungsschutzgesetz klar im Widerspruch zu Artikel 4 des European Media Freedom Acts (EMFA).
Der SJV hatte im Gesetzgebungsverfahren seine Bedenken an diesen Änderungen mehrfach vorgetragen. Dass diese Bedenken offenbar ignoriert worden sind, ist ein bedenkliches Signal für alle Journalist*innen im Saarland.