Jetzt SJV-Mitglied werden!

Mitglied werden ist nicht schwer: Jedenfalls für hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten und diejenigen, die es werden wollen, also Studierende journalismusbezogener Studiengänge. Aktuell bietet der SJV auch sogenannte Schnuppermitgliedschaften zu einem reduzierten Beitragssatz bei vollen Leistungen an. Sollten Sie daran Interesse haben, vermerken Sie dies bitte mit dem Einreichen Ihres Aufnahmeantrags.

Ihre Unterlagen können Sie einfach über die untenstehenden Kontaktdaten anfordern; gerne schicken wir Ihnen den Mitgliedschaftsantrag auch per Mail zu. Wenden Sie sich hierfür einfach an die Geschäftsstelle des SJV.

Wenn Sie von einem SJV-Mitglied geworben wurden, vergessen Sie nicht, dessen Namen am Anfang des Antrags an die entsprechende Stelle einzutragen! Nur so ist das Dankeschön für die/den Werber*in garantiert.

Antrag eingereicht? Damit wir wirklich waschechte Journalistinnen und Journalisten und Journalistenschülerinnen und -schüler organisieren, prüfen wir vor der Aufnahme jeden Antrag gründlich. Damit die Entscheidung eine faire Grundlage hat, gibt es ausführliche Aufnahmerichtlinien (siehe dazu unten).

Sie beschleunigen die Aufnahme, wenn Sie den Antrag durch aussagekräftige Nachweise Ihrer journalistischen Tätigkeit wie den Arbeitsvertrag, einen Vertrag über feste freie Mitarbeit oder aber Honorarabrechnungen oder Rechnungen (inkl. Belege über die jeweiligen Zahlungseingänge) aus den letzten drei Monaten ergänzen.
 

Kontakt:

Saarländischer Journalistenverband e.V. (SJV)
Gerberstr. 16
66111 Saarbrücken
Tel.: +49 (0)681-3908668
Fax: +49 (0)681-3908656
E-Mail: info@djv-saar.de


Jedes SJV-Mitglied, das ein neues SJV-Mitglied wirbt, wird belohnt - und zwar mit einem Dankeschön direkt aufs Konto. Gemeinsam können wir daran mitwirken, den SJV noch stärker zu machen und das Netzwerk aus festen und freien Journalist*innen, Fotograf*innen, Kolleg*innen aus Redaktionen, Agenturen oder der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auszubauen. Denn unsere Stärke sind unsere Mitglieder. Also am besten gleich loslegen und ein neues Mitglied werben.

Voraussetzungen:

  • Die werbende Person muss SJV-Mitglied sein.
  • Das Neumitglied muss für den SJV geworben werden.*
  • Das Neumitglied muss im Aufnahmeantrag die Zeile „geworben durch“ mit den passenden Daten der werbenden Person ausfüllen.
  • Das Neumitglied wird in den SJV aufgenommen und der erste Beitragseinzug ist erfolgreich durchgeführt.

* Das neu geworbene Mitglied darf in den vorhergehenden zwölf Monaten nicht Mitglied des SJV oder eines anderen DJV-Landesverbands gewesen sein.

Erfüllt das Neumitglied die Aufnahmevoraussetzungen und wird in den SJV aufgenommen, erhält die werbende Person ein Dankeschön in Höhe eines Monatsbeitrags des Beitrags des geworbenen Mitglieds.

Mitglieder zu werben ist also denkbar unkompliziert. Also am besten direkt loslegen: Den Aufnahmeantrag gibt es weiter unten.


SJV-Schnuppermitgliedschaft

Für einen Sonderbeitrag von nur 9,90 Euro im Monat können junge Journalistinnen und Journalisten die ganze Leistungspalette des SJV und DJV kennenlernen.

Alle Interessenten können in den SJV bzw. den DJV reinschnuppern, netzwerken, Workshops zum vergünstigten Preis oder auch kostenfrei besuchen und sich viele Zusatzangebote gratis sichern. Volos und Studierende sowie Redakteure*innen und  freie Journalist*innen bis zum 35. Lebensjahr zahlen für das erste Jahr der SJV-Mitgliedschaft nur einen Beitrag von 9,90 Euro pro Monat. Gekündigt werden kann die Mitgliedschaft jeweils mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende.

Wer als Mitglied dabeibleibt, zahlt nach einem Jahr folgende Monatsbeiträge: Studierende und Volos je 12,75 Euro, Berufsanfänger je 16,25 Euro und alle anderen 25,25 Euro.

Weitere Informationen zur Schnuppermitgliedschaft gibt es in der SJV-Geschäftsstelle unter info(at)djv-saar.de.


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