Presseausweis: Für Profis

Wie beantrage ich den Presseausweis?

Für den journalistischen Alltag ist er wichtig: der Presseausweis, wie er oben abgebildet ist. Er steckt in den Taschen zehntausender professioneller Journalisten – und nur in deren Taschen: der Presseausweis, den Sie hier sehen. Ob Sie als Journalist frei recherchieren wollen und dafür Zugang zu Veranstaltungen und gesperrten Geländen oder Informationen benötigen oder ob Sie als Veranstalter oder Institution sicher sein wollen, dass Sie es tatsächlich mit professionellen Journalisten zu tun haben: Der Presseausweis hilft Ihnen weiter.

 

Dieser Presseausweis wird ausschließlich von den fünf Medienverbänden Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju in ver.di), Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ ) und Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) ausgestellt – und zwar nur an hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten. Genau deshalb ist er anerkannt, anerkannt bei Behörden, in den Reihen der Polizei und bei vielen Unternehmen.


Sowohl Mitglieder, als auch Nichtmitglieder können einen Presseausweis beantragen, sofern sie hauptberuflich im Journalismus tätig sind. Ausführliche Infos zum Presseausweis finden Sie auf www.presseausweis.org.

 

  • SJV-Mitglieder verlängern Ihren Presseausweis hier.
  • Den Erstantrag auf einen Presseausweis finden SJV-Mitglieder wiederum hier.
  • Nichtmitglieder füllen für einen Presseausweise bitte dieses PDF-Formular aus. Der Presseausweis kostet 100.- Euro, das entsprechende Autopresseschild 5.- Euro. Sobald der Antrag genehmigt ist, werden wir Ihnen die Kontoverbindung mitteilen. Bitte nicht vorher überweisen!

Die Vorteile für Journalistinnen und Journalisten

Bitte beachten Sie: Die in der Folge genannten Vorteile sind im Zusammenhang mit Ihrer journalistischen Tätigkeit zu sehen. Der Presseausweis dient nicht privaten Zwecken.

Sie benötigen Informationen von Behörden?
Mit dem Presseausweis können Sie gegenüber Behörden nachweisen, dass Sie hauptberuflich als Journalist tätig sind. Unter anderem können Sie sich mit Ihrem Presseausweis für den Bundestag oder die Landtage akkreditieren. Behörden sind zudem durch die Landespressegesetze verpflichtet, Journalisten kostenlos Auskünfte zu erteilen und Fragen zu beantworten.

Sie wollen in gesperrten Bereichen recherchieren?
Auch wenn Sie über politische und sportliche Großveranstaltungen oder im Zusammenhang mit einem Unglücksfall berichten wollen, ist es hilfreich, den Presseausweis zur Hand zu haben. Denn der Ausweis erleichtert Ihnen die Akkreditierung oder den Zutritt zu Bereichen, die für Publikum gesperrt sind. Gerade wenn Sie bei unvorhersehbaren Ereignissen kurzfristig auf ein Gelände gelangen müssen, erleichtert der Presseausweis den Polizisten vor Ort die Entscheidung darüber, wen sie zulassen und wen nicht.

Sie wollen von einer Messe und über die dort vorgestellten Neuheiten in der Branche berichten?
Um als Journalist für Messen akkreditiert zu werden, setzen viele Messegesellschaften die Legitimation per Presseausweis voraus. Denn auch hier gilt wieder: Der Presseausweis garantiert, dass die Veranstalter es mit professionellen Journalisten zu tun haben. Eine Akkreditierung erleichtert Ihnen auch auf Messen die Recherchen: Sie können die Messe kostenlos besuchen und meist stehen eigene Ansprechpartner für die akkreditierten Journalisten bereit.

Sie brauchen Informationen aus Unternehmen und möchten über deren Produkte oder Veranstaltungen berichten?
Auch Unternehmen sind daran interessiert, dass Journalisten, die zu Produktpräsentationen, Aktionärsversammlungen, Kongressen oder Pressekonferenzen eingeladen werden, tatsächlich professionell tätig sind. Insofern verlangen sie häufig die Vorlage des Presseausweises für Akkreditierungen. Auch die Aufnahme in die Presseverteiler oder der Zugang zu Pressebereichen auf den Internetseiten der Unternehmen wird Ihnen durch den Besitz des Presseausweises erleichtert.

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