Montag, 06.09.2010

Aktuelles: Nachrichten von SJV und DJV

Meldung des DJV

DJV-Info zum Krankengeld

In Sachen Krankengeld für Freie ist in letzter Zeit einiges passiert. Damit niemand den Überblick verliert, hat das DJV-Referat "Freie" eine Info-Broschüre in Sachen Krankengeld zusammengestellt. Hier ein Auszug daraus:

Praktisch jeder Arbeitnehmer kennt die Lohnfortzahlung und bekommt, soweit gesetzlich krankenversichert, nach Ablauf der 6. Woche Krankengeld von der Krankenkasse. Das schützt Arbeitnehmer und ihre Familien vor dem sozialen Absturz. Dabei geht es nicht nur um die (einkommensabhängigen) Zahlungen in Höhe von derzeit maximal 85,75 Euro pro Tag von der Kasse, sondern auch darum, dass die Krankenversicherung des Arbeitnehmers (und seiner Familie) während der Krankheit kostenfrei weiterläuft.

Mitglieder der Künstlersozialkasse (KSK) haben schon immer einen Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Krankheitswoche gehabt, wenn sie gesetzlich versichert waren. KSK-Mitglieder mussten (und müssen) also hinsichtlich des Zeitraums ab der 7. Woche nichts unternehmen, weil das automatisch mit versichert war und ist.

Seit dem 1. August 2009 haben aber auch gesetzlich krankenversicherte Selbständige, die nicht Mitglied in der KSK sind, außerdem so genannte unständig sozialversicherte Beschäftigte (letztere vor allem an Rundfunkanstalten) wieder den Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Krankheitswoche. Dieser Personenkreis allerdings nur, wenn hierfür eine Wahlerklärung bei der Krankenkasse abgegeben wird. Das sollten auch alle aus diesem genannten Personenkreis tun (KSK-Mitglieder brauchen das freilich, wie bereits erwähnt, nicht, weil das bei ihnen automatisch mit im „KSK-Paket“ enthalten ist).

Da Selbständige in den ersten sechs Wochen einer Krankheit oft keine Entgeltfortzahlung von ihren Auftraggebern erhalten (Ausnahme: einige Monatspauschalisten an Tageszeitungen), stellt sich die Frage, ob sie diesen Zeitraum ebenfalls finanziell absichern sollten. Die Krankenkassen müssen dazu Wahltarife anbieten. Das gilt auch für unständig Beschäftigte.

Wer also braucht den Wahltarif?

Ein Wahltarif für die ersten sechs Wochen wird in der Regel abgeschlossen, um den Einkommensausfall auszugleichen. Faustformel: Freie, die nicht an Rundfunkanstalten tätig sind, sollten einen Wahltarif Krankengeld (zusätzlich zum Krankengeld, das ab der 7. Woche kommt) abschließen, wenn sie nicht das Anderthalbfache ihres monatlichen Geldbedarfs auf einem (separaten) Sparkonto vorhalten können. Denn der Wahltarif Krankengeld ist nichts anderes als eine Versicherung gegen Geldausfall. Wer solches Geld in ausreichender Höhe (für sechs Wochen) stets auf dem Sparkonto hat, braucht einen Wahltarif Krankengeld eigentlich nicht. Also noch konkreter: Wer dazu tendiert (bzw. keine andere Wahl hat), seinen „Dispo“ stets „auszureizen“, sollte sich für einen Wahltarif entscheiden.

Für 12 a-Freie beim SR besteht zur Zeit KEIN Handlungsbedarf.

Die ausführliche Broschüre finden Sie hier.

Derweil hat der DJV die Unionsparteien und die FDP aufgefordert, das Krankengeld für Arbeitnehmer und freie Mitarbeiter zu erhalten. "Die Experimente der Großen Koalition mit dem Krankengeld bei unständig Beschäftigten und hauptberuflich Selbständigen haben gezeigt, dass das Krankengeld für sozialpolitische Experimente nicht taugt", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Das Krankengeld müsse in der heutigen Form der paritätischen Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhalten bleiben. Gleiches gelte für das Krankengeld der Mitglieder der Künstlersozialkasse, bei dem die Kosten durch Künstlersozialkasse und die freiberuflich Tätigen je zur Hälfte getragen werden. "Eine Regierung, die Entlastung verspricht, darf Arbeitnehmer, unständig Beschäftigte und Selbständige nicht stärker belasten", so Konken, und weiter: "Das System von Krankengeld-Wahltarifen führt zur Nichtversicherung breiter Kreise und damit dem sozialen Absturz im Fall der Krankheit". Der DJV Vorsitzende verwies darauf, dass das zum Jahresanfang 2009 eingeführte System von Wahltarifen bereits zum August 2009 reformiert werden musste und in vielen Fällen dazu geführt hat, dass gesetzlich Versicherte überhaupt keinen Krankengeldanspruch mehr haben.

 

Journaille